NoVa-Aus für leichte Nutzfahrzeuge: Befreiung mit Haken
Seit 1.7.2025 entfällt die NoVA für viele leichte Nutzfahrzeuge. Ursprünglich für neue Motorräder und Pkw eingeführt, wurde die Steuer 2021 auf leichte Nutzfahrzeuge wie Kleintransporter und Pick-ups ausgeweitet. Die aktuelle Regierung hat dies nun rückgängig gemacht - mit komplexen Ausnahmen.
Die Neuregelung im Überblick: Motorräder und Pkw (M1) bleiben wie Wohnmobile NoVA-pflichtig. Fahrzeuge, die hauptsächlich zur Personenbeförderung mit 4 bis 9 Sitzplätzen und bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht bestimmt sind, bleiben NoVA-pflichtig. N1-Fahrzeuge mit einer Sitzreihe und max. drei Sitzen sind befreit. N1-Fahrzeuge mit zwei Sitzreihen sind grundsätzlich NoVA-pflichtig, außer es handelt sich um Fahrzeuge mit geschlossenem Aufbau, Trennwand hinter der zweiten Sitzreihe, mind. 1m³ Laderaum und verblechten Seitenfenstern. Pick-ups mit zwei Sitzreihen sind befreit, wenn sie eine Ladefläche wie ein Lkw mit seitlich klappbaren Bordwänden haben oder eine Ladefläche mit nur nach hinten klappbarer Bordwand, die länger als 50% des Radstands ist. Für Pick-ups mit zwei Sitzreihen und nur nach hinten klappbarer Bordwand gilt das Erfordernis einer „einfachen Ausstattung“; Fahrassistenzsysteme sind erlaubt. Verlierer sind N1-Fahrzeuge, die weiterhin NoVA-pflichtig bleiben, da der bisher günstigere Tarif mit höherem CO2-Freibetrag entfällt und der Pkw-Tarif angewandt wird. Elektrofahrzeuge bleiben NoVA-frei. Die Regelung gilt seit 1.7.2025, maßgeblich ist der Zeitpunkt der Fahrzeugauslieferung. Jene, die bisher als Tageszulassung oder Vorführwagen steuerbefreit waren, bleiben es auch jetzt.
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