Mag. Andrea Nießner, zum Thema - Das neue Gemeinnützigkeits- und Spendenpaket
Mag. Andrea Nießner, Steuerberaterin
MOSSER & CONFIDA
Anfang Juli wurden im Ministerrat grundlegende Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit und der Spendenabsetzbarkeit beschlossen. Die wesentlichen Eckpfeiler der Reform sind:Anfang Juli wurden im Ministerrat grundlegende Änderungen im Bereich der Gemeinnützigkeit und der Spendenabsetzbarkeit beschlossen. Die wesentlichen Eckpfeiler der Reform sind:
Verankerung von steuerfreien Beträgen für Zahlungen an Vereinsfunktionäre im Einkommensteuergesetz und Einführung einer Freiwilligenpauschale von TEUR 1 bis zu TEUR 3;Unwesentliche Satzungsmängel der Vereinsstatuten sollen künftig bei tatsächlich gemeinnütziger Geschäftsführung rückwirkend ohne Verlust der Gemeinnützigkeit sanierbar sein;Die Liste der abzugsfähigen Spenden wird erweitert und dadurch künftig auch Elementarpädagogik und Schulbildung, Berufsaus- und Fortbildung sowie Erwachsenenbildung sowie Sport begünstigt;Im Bereich Kunst und Kultur fällt die Anknüpfung an eine Bundes- oder Landesförderung für eine Spendenbegünstigung weg;Durch die generelle Anknüpfung an die gemeinnützigen Zwecke iSd BAO zählen künftig etwa auch Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge, Menschenrechte und Frauenförderung sowie Konsumentenschutz zu den spendenbegünstigten Zwecken;Die bescheidmäßige Zuerkennung als begünstigter Spendenempfänger wird erleichtert. Die aktuell dreijährige Frist für die begünstigte Tätigkeit wird auf ein Jahr verkürzt und für kleine Vereine ein vereinfachtes Meldeverfahren über einen Steuerberater eingeführt.Die Änderungen sollen im Nationalrat im Herbst beschlossen werden und mit 1.1.2024 in Kraft treten. Überprüfen Sie aber schon jetzt, ob Sie von den Änderungen profitieren! Wir beraten Sie dazu gerne.
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