Vorwort

Das perfekte Geschenk

JÖRG OPITZ Den Brauch des Schenkens gibt es in fast allen Kulturen. Wir zeigen unsere Großzügigkeit und beweisen...


Gewinnspiel

Gewinnen Sie 2x2 Eintrittskarten für die 50. Knittelfelder Faschingssitzung im Gesamtwert von 100 Euro! >>


Expertenkolumnen

Der Arzt

Doz. Dr. Gerwin A. Bernhardt, MBA über künstliche Gelenke...

BNI-Experte

Mag. Bertram Hofer,seit über 9 Jahren Mitglied im BNI...

Der Makler

Ute Magnes: Immobilien jetzt und in der Zukunft   UTE MAGNES...

Die Bestatterin

Silvia Arlt: Zurück zur Natur   SILVIA ARLT Die gewählten...

Die Optikerin

Ing. Andrea Turnowsky-Rabl: Vorbeugung der...

Der Rechtsanwalt

Rechtsanwalt DDr. Armin Sparrer, Rechtsanwalt: Verhalten...

Der Werbeexperte

Jörg Opitz zum Thema: Print oder Online? Oder beides?   JÖRG...

Die Steuerberater

Mag. Gertraud Frewein zum Thema: Steuererleichterung bei...

Der Apotheker

Mag.Fritz Zaversky über Hericium (Igelstachelbart)   MAG....

Personenbetreuung

Cornelia Unterweger: Mehr als nur Betreuung...   CORNELIA...

Die Psychologin

Psychologin Mag. Gabriele Opitz: Diese elende Müdigkeit......


Info & Kontakt



JÖRG OPITZ
(Herausgeber, Redaktion, Medienberatung & Grafik)
  opitz@aichfeld-plus.at
  +43 699 11 22 47 67


JULIA HUBMANN
(Redaktion & Medienberatung)
  hubmann@aichfeld-plus.at
  +43 677 62 50 54 76



DI VERENA REIF
(Grafik & Projektbetreuung)
Derzeit Karenz


NORA REITER
(Grafik & Projektbetreuung)

Der Rechtsanwalt

Rechtsanwalt DDr. Armin Sparrer, Rechtsanwalt: Verhalten während des Krankenstands

 

Rechtsanwalt DDr.  Armin Sparrer

DDR. ARMIN SPARRER
RECHTSANWALT

ach der hRspr dürfen Dienstnehmer die Gebote allgemein üblicher Verhaltensweisen im Krankenstand nicht betont und offenkundig verletzen. Es genügt die Eignung des Verhaltens, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen und/oder den Heilungsprozess zu verzögern (RS0029337).ach der hRspr dürfen Dienstnehmer die Gebote allgemein üblicher Verhaltensweisen im Krankenstand nicht betont und offenkundig verletzen. Es genügt die Eignung des Verhaltens, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen und/oder den Heilungsprozess zu verzögern (RS0029337).Voraussetzung jeder gerechtfertigten Entlassung ist, dass dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung des Dienstnehmers wegen des Entlassungsgrundes so unzumutbar geworden ist, dass eine sofortige Abhilfe erforderlich wird (RS0029009). Maßgeblich ist das Bestehen einer Vertrauensverwirkung (RS0029797). Die Begehungshandlung muss pflichtwidrig und schuldhaft sein. Eine Schädigungsabsicht oder der Eintritt eines Schadens ist nicht erforderlich (RS0029531). Erscheint ein Dienstnehmer trotz bestehender Arbeitsfähigkeit grundlos nicht zur Arbeit, begeht er eine Dienstpflichtverletzung. Das Fernbleiben eines Dienstnehmers vom Dienst ist dann entschuldigt, wenn er – objektiv betrachtet – arbeitsunfähig war, also infolge einer Erkrankung nicht oder doch nur mit der Gefahr, seinen Zustand zu verschlimmern, fähig war, seiner bisher ausgeübten – oder sonst einer nach dem Dienstvertrag zu verrichtenden – Arbeitstätigkeit nachzukommen. Das Fernbleiben vom Dienst ist auch entschuldigt, wenn der Dienstnehmer von einem zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit berufenen Arzt in Krankenstand genommen wurde, obwohl objektiv dazu keine Veranlassung gegeben war, er aber auf die Richtigkeit der ausgestellten ärztlichen Bescheinigung vertrauen durfte (9ObA96/21i).Bereits die Eignung des Verhaltens, den Krankheitsverlauf negativ zu beeinflussen oder den Heilungsprozess zu verzögern, kann den Entlassungsgrund verwirklichen (RS0029337). Eine Entlassung ist gerechtfertigt, wenn das objektiv sorgfaltswidrige Verhalten dem Arbeitnehmer auch subjektiv vorwerfbar ist (9ObA96/21i).Anwaltliche Vertretung in zivil-, verwaltungs- u. strafrechtlichen Rechtssachen.

Rechtsanwalt DDR. Armin Sparrer
Siedlerstraße 16, A-8750 Judenburg
Tel.: +43 699 10 29 83 69
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Web: www. ra-sparrer.at

Aichfeld Plus-Team

aichfeldplus team 2022

 

AICHFELD PLUS bietet das gesamte Know-How, damit Sie eine effektive Werbekampagne für Ihr Unternehmen durchführen können.
Unsere Werbeagentur ist CAAA-zertifiziert und prämiert. So können wir Ihnen die beste Beratung und Umsetzung Ihrer Werbebotschaften garantieren.

Kontakt

Aichfeld Plus Magazin e.U.
Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld

+43 699 11 22 47 67
opitz@aichfeld-plus.at

Herausgeber Jörg Opitz
UID: ATU 57505015 | FN 404374 v

national cpr association certification online