Mit der Annahme eines Kaufanbots ist der Immobilienverkauf noch nicht abgeschlossen. Nun beginnt jener Teil, bei dem besondere Sorgfalt gefragt ist. Bis zur Schlüsselübergabe sind noch einige rechtliche und organisatorische Schritte zu erledigen.
Bereits vor der Annahme sollte die Bonität des Käufers geprüft werden. So kann vermieden werden, dass die Immobilie reserviert wird und der Verkauf später an einer fehlenden Finanzierung scheitert. Auch im Kaufanbot sollten alle wesentlichen Vereinbarungen festgehalten werden. Dazu zählen etwa der Übergabetermin, enthaltenes Inventar oder eine Räumungsverpflichtung. Anschließend erstellt ein Notar oder Rechtsanwalt den Kaufvertrag. Je nach Immobilie werden dafür unterschiedliche Unterlagen benötigt. Gleichzeitig sollten rechtlich relevante Punkte – etwa nicht bewilligte Änderungen, bekannte technische Mängel wie eine nicht betriebsbereite Heizung oder bestehende Pfandrechte – frühzeitig geklärt werden. So lassen sich Verzögerungen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Nach der Vertragsunterzeichnung wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto überwiesen. Erst nach Eingang der gesamten Kaufsumme erfolgt die Schlüsselübergabe samt Übergabeprotokoll. Danach werden unter anderem die Lastenfreistellung und die Auszahlung des Kaufpreises abgewickelt.
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