News von der Steuerfront
Steuertipps der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH Koroschetz & Liebenberger
Immobiliensteuer
Bereits vor über einem Jahr wurde eine Steuer auf fast alle Immobilienverkäufe eingeführt. Anstelle einer Besteuerung mit bis zu 50 % als Spekulationsgewinn und Steuerfreiheit grundsätzlich ab dem 11. (bzw. in Ausnahmefällen 15.) Jahr, werden Verkäufe von Grundstücken und Gebäude nun mit einem Sondersteuersatz von 25 % besteuert. Es gibt hier nur wenige steuerfreie Ausnahmen. Beispielsweise wenn Eigenheime oder Wohnungen als Hauptwohnsitz verwendet wurden oder die »Häuslbauerbefreiung«, wenn das Gebäude selbst hergestellt wurde. Ansonsten sind vor der Steuerermittlung einige Prüfschritte notwendig. Befindet sich die Liegenschaft im Betriebs- oder im Privatvermögen? Wurde die Liegenschaft vor dem 01.04.2002 bzw. vor dem 01.04.1997 bei 15jähriger Spekulationsfrist angeschafft? Erfolgte eine Umwidmung als Bauland oder Baufläche nach dem 31.12.1987? Etc, etc.
GmbH light
Die GmbH-Reform ist im Gange und soll ab Juli 2013 Realität werden. Die Gründung einer GmbH soll erleichtert werden, indem das Mindeststammkapital nur mehr EUR 10.000 (derzeit EUR 35.000) betragen soll.Mehr nützliche Steuerspartipps finden Sie im aktuellen Aichfeld Plus Magazin!
KOROSCHETZ & LIEBENBERGER STEUERBERATUNGS GMBH
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