AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AICHFED PLUS-Magazin (www.aichfeld-plus.at)

1 ALLGEMEINES:
1.1 Die hier vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für Verträge zwischen AICHFELD PLUS und ihrem jeweiligen Anzeigen schaltenden Vertragspartner. Die wechselseitigen
Rechte und Pflichten zwischen AICHFELD PLUS und dem Vertragspartner bestimmen sich, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nach dem Inhalt des Auftrags, diesen hier vorliegenden AGB, dem zu unterzeichnenden
Vertrag sowie der jeweils gültigen Anzeigen-Preisliste (ersichtlich auf www.aichfeld-plus.at).
1.2 Der Vertragspartner stimmt zu, dass für die gesamte Geschäftsverbindung ausschließlich von diesen hier vorliegenden AGB von AICHFELD PLUS auszugehen ist.
1.3 Allfällige Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen von dieser Schriftformklausel.
2 ANZEIGENVERTRAG:
2.1 Ein Anzeigenvertrag ist der Vertrag über die Einschaltung eines oder mehrerer Inserate eines Auftraggebers in der AICHFELD PLUS zum Zweck der Verbreitung im AICHFELD PLUS Magazin.
2.2 Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn dieser vom Auftraggeber unterzeichnet wird. Der Auftraggeber garantiert AICHFELD PLUS, dass die Anzeige gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und dadurch
Rechte Dritter nicht verletzt werden.
2.3 AICHFELD PLUS behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Anzeigen innerhalb eines Rahmenauftrags, nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Es bleibt
AICHFELD PLUS vorbehalten, von der Durchführung auch bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten.
2.4 Urheberrechte/Rechte an der Anzeige
2.4.1 AICHFELD PLUS ist für Inhalt und Gestaltung der Anzeige nicht verantwortlich. Insbesondere ist AICHFELD PLUS nicht verpflichtet, die Anzeige auf die allfällige Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der
Vertragspartner ist verpflichtet, AICHFELD PLUS aufgrund von Ansprüchen Dritter, die in irgendeiner Art und Weise aus der Gestaltung der Anzeige gegen AICHFELD PLUS erwachsen, vollständig schad- und klaglos zu halten.
2.4.2 Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird mit Vertragsabschluss die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Vertragspartner versichert, dass er zur Erteilung
der Genehmigung berechtigt ist.
2.4.3 Sämtliche von AICHFELD PLUS veröffentlichten redaktionelle Texte sowie Layouts im AICHFELD PLUS-Magazin unterliegen dem Urheberrecht von AICHFELD PLUS.
2.5 Die Anzeige wird zum vereinbarten Erscheinungstermin des AICHFELD PLUS-Magazins veröffentlicht. Der Vertragspartner ist für die vollständige und rechtzeitige Anlieferung einwandfreier, geeigneter, druckfähiger
Anzeigenmittel verantwortlich. Die Richtlinien für die Art und Weise der Datenanlieferung sind in den Mediadaten festgelegt (auf www.aichfeld-plus.at).
2.6 Kostenlose Stornierung der gebuchten Anzeige durch den Auftraggeber ist bis vier Wochen vor Anzeigenschluss aus dem Grund der Geschäftsaufgabe oder schwerer Krankheit schriftlich möglich. Darüber hinaus besteht
die volle Zahlungsverpflichtung im Ausmaß des erteilten Auftrags.
2.7 Ein Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden.
2.8 Belegexemplare werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und nach vorheriger Vereinbarung versandt.
2.9 Bei handschriftlicher oder telefonischer Übermittlung von Anzeigentexten oder Textänderungen werden keine Reklamationen aufgrund von Lese-, Hör oder Satzfehlern anerkannt.
2.10 Ist der Kunde einen Abovertrag (6 Schaltungen in 12 Monaten) oder ein Kurzabo (3 Schaltungen in 4 Ausgaben) eingegangen, so können die gebuchten Schaltungen nur für den im Anzeigenauftrag unterzeichnenden
Kunden bzw. für dessen Unternehmen in Anspruch genommen werden. Die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe an Drittkunden ist nicht gestattet.
3 ÄNDERUNGSVORBEHALTE:
3.1 Anzeigenänderung: Sollte ein Austausch der Anzeige vor Anzeigenschluss vom Vertragspartner gewünscht sein, wodurch eine erneute Datenanlieferung erforderlich ist, so wird der Austausch von AICHFELD PLUS
kostenlos durchgeführt. Wurde die Anzeige von AICHFELD PLUS für den Vertragspartner gegen ein festgelegtes Entgelt erstellt und soll diese Anzeige geändert werden, so wird ein aufwandabhängiges Entgelt verrechnet.
3.2 Mit Übermittlung der Druckvorlagen stimmt der Kunde zu, dass Druckvorlagen, die den vorgenannten Kriterien nicht entsprechen, von der AICHFELD PLUS gegen Verrechnung eines aufwandabhängigen Entgeltes den
satztechnischen Anforderungen entsprechend neu gesetzt und veröffentlicht oder mangels Eignung zur Veröffentlichung abgelehnt werden.
3.3 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten
Probeabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Das gilt auch bei Zusendung des Probeabzuges per E-Mail.
3.4 Für Druckvorlagen sowie allfällige zusätzlich zu diesen übermittelte Unterlagen bestehen seitens der AICHFELD PLUS weder Rücksende- noch Aufbewahrungspflichten.
4 PREISLISTE:
4.1 Die Preise von AICHFELD PLUS hinsichtlich der Anzeigen im AICHFELD PLUS-Magazin beziehen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – auf die jeweils gültige Preisliste (auf www.aichfeld-
plus.at abrufbar). Maßgebend ist die Preisliste der jeweils aktuellen Mediadaten.
4.2 Alle von AICHFELD PLUS genannten Preise für das AICHFELD PLUS-Magazin verstehen sich als Nettopreise exkl. MwSt. und exkl. der gesetzlich vorgeschriebenen 5% Werbeabgabe.
5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
5.1 AICHFELD PLUS erstellt für den Anzeigenkunden nach erfolgter Auftragserteilung und Vertragsunterzeichnung die Rechnung, welche dem Vertragspartner übermittelt wird. Als Rechnungsadresse gilt die Firmenanschrift
des Vertragspartners. Die Rechnung ist zahlbar unmittelbar nach Erhalt der Rechnung. Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Rechnung von AICHFELD PLUS angeführte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der
Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von AICHFELD PLUS bekannt gegebenen Konto maßgeblich.
5.2 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an AICHFELD PLUS zu leisten.
5.3 Die Umsatzsteuer ist im Gesamtpreis noch nicht inkludiert und ist daher auf der Rechnung eigens angeführt. Vom Vertragspartner sind die Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen.
5.4 Der Anzeigenschluss und der Erscheinungstermin ist den Mediadaten auf www.aichfeld-plus.at zu entnehmen.
5.5 AICHFELD PLUS platziert erst dann die vom Vertragspartner übermittelte Anzeige, wenn die Zahlung des fälligen Rechnungsbetrags erfolgt ist.
5.6 Bei Überschreitung des Anzeigenschlusses (hinsichtlich Zahlung und/oder Datenanlieferung) ist AICHFELD PLUS dazu berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. zu berechnen. AICHFELD PLUS behält sich das
Recht vor, die Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückzustellen.
5.7 Bei Überschreitung des Anzeigenschlusses entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumten Rabatte, auch wenn diese auf der Rechnung vermerkt wurden.
5.8 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer – ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.
5.9 Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist AICHFELD PLUS berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger
Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist AICHFELD PLUS auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist AICHFELD PLUS
in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
5.10 Eine vorzeitige Auflösung von Jahres-Abos in Form von 6 Schaltungen pro Jahr oder eines Kurzabos (3 Schaltungen in 4 Ausgaben) ist nicht möglich. Für den Fall eines Zahlungsverzugs des Abonnenten über zwei
Monate hinweg ist AICHFELD PLUS berechtigt, eine vorzeitige Auflösung mit Aufrechnung des regulären Anzeigenpreises für jedes einzelne bereits erschienene Inserat anzustreben.
6 GEWÄHRLEISTUNG, SCHADENSERSATZ:
6.1 Bei fernmündlich veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt AICHFELD PLUS keine Haftung. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig er hoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung
von Gewähr- oder Schadensersatzansprüchen ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.2 Für den Fall des Zahlungsverzugs über den Anzeigenschluss hinaus kann dieses Service von AICHFELD PLUS nicht gewährleistet werden. Die Geltendmachung von Gewähr- oder Schadensersatzansprüchen ist in diesen
Fällen ausgeschlossen.
6.3 Bei Nichterscheinung des AICHFELD PLUS-Magazins in einem Zeitraum von sieben Tagen nach Erscheinungsdatum wird das vorausbezahlte Entgelt dem Vertragspartner zurückerstattet.
6.6 Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Vertragspartner die Verantwortung.
7 GERICHTSSTAND:
7.1 Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Verpflichtungen ist Knittelfeld. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird das zuständige Gericht in Judenburg vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis und allfällige Rechtsstreitigkeiten
ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
8 SONSTIGES:
8.1 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt.
8.3 Der Vertragspartner hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt
wurden.
8.4 Jede Anzeige im AICHFELD PLUS -Magazin wird mit dem Wort „PROMOTION“ kenntlich gemacht. Textanzeigen und sonstige Einschaltungen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht sofort als Anzeige erkennbar sind, werden
wie sämtliche Anzeigen AICHFELD PLUS in angemessener Schriftgröße auch als solche gekennzeichnet.
8.5 Die Pflicht zur Aufbewahrung von Anzeigenunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweils letzten Ausgabe.
8.6 Bei Änderung der Anzeigenpreisliste treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft.
8.7 AICHFELD PLUS behält sich das Recht vor, Anzeigenaufträge, auch einzelne Anzeigen innerhalb eines Rahmenauftrags, nach freiem Ermessen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber mitgeteilt. Es bleibt
AICHFELD PLUS vorbehalten, von der Durchführung auch bereits angenommener Aufträge aus technischen oder anderen Gründen ohne jeden Ersatzanspruch des Auftraggebers zurückzutreten.
8.8 AICHFELD PLUS behält sich das Recht vor, einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung zu ändern. AICHFELD PLUS wird solche Änderungen auf der Internetseite www.aichfeldplus.at veröffentlichen und wird dem
Vertragspartner damit die Möglichkeit einräumen, den Vertrag unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten aufzukündigen, wobei Schriftform als vereinbart gilt. Macht der Vertragspartner von
dieser Kündigungsmöglichkeit keinen Gebrauch, gilt dies als Einverständnis zu den vorgenommenen Änderungen.

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Aichfeld Plus-Team

aichfeldplus team 2022

 

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Kontakt

Aichfeld Plus Magazin e.U.
Hauptplatz 15, 8720 Knittelfeld

+43 699 11 22 47 67
opitz@aichfeld-plus.at

Herausgeber Jörg Opitz
UID: ATU 57505015 | FN 404374 v

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